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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Doppelte Haushaltsführung für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.

Der Bundesfinanzhof hat in der Vergangenheit eine doppelte Haushaltsführung auch dann anerkannt, wenn zwei zukünftige Ehegatten an verschiedenen Orten wohnen und arbeiten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen. Begründet wurde diese Auffassung mit dem grundrechtlichen Schutz der Ehe. Der Bundesfinanzhof hat jetzt auch eine Ausnahme für nichteheliche Lebensgemeinschaften zugelassen: Die doppelte Haushaltsführung kann bei nicht verheirateten Personen beruflich veranlasst sein, wenn sie vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig sind und im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen.

Der Bundesfinanzhof begründet diese Ausnahme damit, dass nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter dem besonderen Schutz der Verfassung steht. Eine Familie ist die Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern. Der private Anlass der Kindesgeburt wird dem ebenfalls privaten Anlass der Eheschließung gleichgestellt. In Hinsicht auf die doppelte Haushaltsführung entscheidend ist aber auch hier der zeitliche Zusammenhang zwischen Geburt und Bestimmung der gemeinsamen Familienwohnung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!