Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer beruflich veranlasste Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten. Dabei ist es bedeutungslos, dass das Unternehmen Ihnen die verauslagten Beträge erst in einem späteren Jahr auszahlt.

Beispiel: Sie haben im Dezember 2000 beruflich veranlasste Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) von 1.000 DM selbst getragen. Davon ersetzt Ihnen Ihr Betrieb im Februar 2001 nach den betrieblichen Reisekostenregelungen einen Teilbetrag von 800 DM zulässigerweise steuerfrei. Sie können damit nur noch den nicht ersetzten Teil der Aufwendungen in Höhe von 200 DM als Werbungskosten geltend machen.

Liegt zum Zeitpunkt der Reisekostenerstattung durch Ihren Arbeitgeber bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid für 2000 vor, in dem die Reisekosten ohne Berücksichtigung der Ersatzleistung mit 1.000 DM angesetzt worden sind, kann das Finanzamt die Steuerfestsetzung zu Ihren Lasten anpassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon