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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entlastungsbetrag nur für Alleinerziehende

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass zusammenlebende Eltern nicht durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende begünstigt werden.

Der Bundesfinanzhof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Alleinerziehenden ein zusätzlicher Entlastungsbetrag gewährt wird, während zusammenlebende Eltern leer ausgehen. Der Gesetzgeber hat den Betreuungs- und Erziehungsbedarf eines Kindes zugunsten aller Eltern durch den entsprechenden Freibetrag berücksichtigt und die zusätzliche Entlastung bewusst auf Alleinstehende beschränkt.

Dieser zusätzliche Entlastungsfreibetrag stellt keine Diskriminierung zusammenlebender Eltern dar und begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Bundesfinanzhof führt aus, dass die Situation sich nicht mit derjenigen zum Haushaltsfreibetrag vergleichen lässt, den das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hatte. Ebenso liegt keine Verletzung von Artikel 6 des Grundgesetzes vor, da die eheliche Lebensgemeinschaft nicht gegenüber anderen Lebensgemeinschaften diskriminiert wird. Der zusätzliche Freibetrag wird nicht anderen Lebensgemeinschaften, sondern Alleinerziehenden gewährt.

Ob das Bundesverfassungsgericht die Rechtslage genauso beurteilen wird, bleibt abzuwarten: Die Kläger haben jedenfalls Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtgewährung des zusätzlichen Freibetrags eingelegt. Wenn auch Sie vom zusätzlichen Freibetrag profitieren wollen, falls das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Steuerzahler urteilen sollte, dann achten Sie darauf, dass Ihr Steuerbescheid lediglich vorläufig ergeht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!