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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Existenzgründerstatus einer GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG kann schon pro forma keinen Existenzgründerstatus haben und damit auch keine Existenzgründerrücklage in Anspruch nehmen.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist im Rahmen einer Kurzinformation darauf hin, dass eine Personengesellschaft nur dann Existenzgründer im Sinne des Gesetzes ist, wenn alle Mitunternehmer natürliche Personen und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar noch mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen sind. Daraus ergibt sich, dass eine GmbH & Co KG bereits deshalb den Existenzgründerstatus nicht erfüllen kann, weil eine Kapitalgesellschaft (GmbH) Mitunternehmer ist.

Für die betroffenen Mitunternehmerschaften kommen daher nur normale Ansparrücklagen in Betracht - nicht jedoch die Existenzgründerrücklage. Bei der Ansparrücklage ist die Summe aller Rücklagen am Bilanzstichtag auf 154.000 Euro begrenzt, der Investitionszeitraum auf zwei Wirtschaftsjahre beschränkt und bei der Auflösung der Ansparrücklage ohne entsprechende Investition ein Gewinnzuschlag vorzunehmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!