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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Ausschluss der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer verstößt gegen EU-Recht

Die bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Regelungen, die bei Dividendenausschüttungen die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer ausschlossen, verstoßen gegen EU-Recht.

Bis zum 31. Dezember 2000 galt im Körperschaftsteueranrechnungsverfahren das Prinzip, dass bei Dividendenausschüttungen eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer ausgeschlossen war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass dieser Anrechnungsausschluss der Kapitalverkehrsfreiheit zuwiderläuft. Das Urteil ist erwartungsgemäß ausgefallen, und der EuGH hat damit seine bisherige Rechtsprechung konsequent fortgeführt.

Das alte Vollanrechnungsverfahren, wonach Steuerpflichtige 3/7 der von inländischen Gesellschaften gezahlten Dividenden von ihrer persönlichen Steuerschuld abziehen konnten, eine Steuergutschrift bei Dividendenbezügen von ausländischen Gesellschaften hingegen nicht möglich war, ist nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Der EuGH stellt eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit fest, da zum einen Inländer abgehalten werden, Kapital bei ausländischen Gesellschaften anzulegen, zum anderen ausländische Gesellschaften gehindert werden, in Deutschland Kapital einzusammeln. Das Argument der "Kohärenz des nationalen Steuersystems" zur Rechtfertigung dieser Beschränkung lehnt der EuGH ab.

Entgegen dem Ersuchen der Bundesregierung hat der EuGH zudem die Wirkungen des Urteils zeitlich nicht beschränkt. Nur ausnahmsweise könne eine Beschränkung der Wirkungen eines Urteils ausgesprochen werden, zum Beispiel zur Wahrung der Rechtssicherheit. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme haben hier nicht vorgelegen. Zudem weist der EuGH darauf hin, dass er die Wirkungen bei vorangegangenen Urteilen zu diesem Themenbereich ebenfalls zeitlich nicht beschränkt hat. So erfreulich das Urteil für die deutschen Steuerpflichtigen ist, so unerfreulich ist es für den deutschen Fiskus: Bis zu fünf Milliarden Euro hoch ist die zusätzliche Haushaltsbelastung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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