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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen

Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Frage der Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen Stellung genommen.

Durch das Jahressteuergesetz 2007 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben - unter anderem wurden auch die Ausnahmen, in denen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht anzuwenden ist, erweitert. Das Bundesfinanzministerium weist diesbezüglich auf folgende Gesichtspunkte hin:

  • Wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in der Einräumung der Eintrittsberechtigung für Messen, Ausstellungen und Kongresse im Inland besteht, ist der leistende Unternehmer der Steuerschuldner. Steuerpflichtig sind dabei alle Umsätze, die zur Einräumung der Eintrittsberechtigung gehören. Darunter fallen Leistungen, für die der Leistungsempfänger Kongress-, Teilnehmer- oder Seminarentgelte entrichtet, aber auch Nebenleistungen, wie zum Beispiel Beförderungsleistungen, Vermietung von Fahrzeugen oder Unterbringung, wenn diese vom Veranstalter zusammen mit der Einräumung der Eintrittsberechtigung als einheitliche Leistung angeboten werden.

  • Wenn eine im Ausland ansässige Durchführungsgesellschaft sonstige Leistungen an im Ausland ansässige Unternehmen erbringt, und diese Leistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Messen und Ausstellungen im Inland stehen, ist der leistende Unternehmer der Steuerschuldner.

  • Diese Änderungen sind für alle Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn für nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführte Umsätze schon vor dem 1. Januar 2007 das Entgelt oder ein Teil des Entgelts gezahlt wurde.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!