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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Auskunftsanspruch über die Besteuerung eines Konkurrenten

Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.

Als Unternehmer haben Sie grundsätzlich und trotz des Steuergeheimnisses einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten. Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem Grundrecht der Berufsfreiheit sowie dem Prozessgrundrecht. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie substanziiert und glaubhaft darlegen, durch die falsche Besteuerung eines Konkurrenten einen feststellbaren, durch Tatsachen belegten Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Das kann beispielsweise daran liegen, dass die Umsätze eines Konkurrenten nicht besteuert werden. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und Ihrem Konkurrenten durch die (angebliche) Nichtbesteuerung seiner Umsätze gegenüber Ihnen fühlbare Wettbewerbsvorteile verschafft werden, die erwarten lassen, dass sie sich auf die von Ihnen erzielbaren Umsätze konkret auswirken werden. Zudem müssen Sie gegen die Steuerbehörde mit Aussicht auf Erfolg ein subjektives öffentliches Recht auf steuerlichen Drittschutz geltend machen können.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!