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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Aufgrund der übermäßigen Belastung durch die rasant steigenden Mineralölpreise wurde per Gesetz die Gewährung eines Heizkostenzuschusses verfügt.

Das Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses ist am 24.12.2000 in Kraft getreten. Der durch das Gesetz gewährte Zuschuss beträgt 5 DM je Quadratmeter Wohnfläche. Sind Sie Empfänger von Ausbildungsförderung oder Ausbildungsgeld oder Bewohner eines Heimes, ist eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zugrunde zu legen. Folgende Personen sind anspruchsberechtigt:

  • · Allein stehende Personen und Haushaltsvorstände, denen für die Zeit vom 1.10.2000 bis zum 31.3.2001 für mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt worden ist. In diesem Fall wird der Zuschuss von Amts wegen durch die Wohngeldstelle gewährt.

  • · Allein stehende Personen und Haushaltsvorstände, bei denen das monatliche Einkommen der im Haushalt lebenden Personen während dreier aufeinanderfolgender Kalendermonate für den Zeitraum vom 1.10.2000 bis zum 31.3.2001 im Monatsdurchschnitt den Betrag von 1 650 DM nicht übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich um 650 DM für die zweite und um 550 DM für jede weitere im Haushalt lebende Person.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!