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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Altersvorsorge-Pfändungsschutz für Selbstständige

Nun geniest auch die Altersvorsorge von Selbstständigen Pfändungsschutz, der dem von gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.

Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006 das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Durch dieses Gesetz wird die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter. Bisher genießen die Einkünfte Selbstständiger keinen Pfändungsschutz und unterliegen somit uneingeschränkt der Vollstreckung. In einem ersten Schritt sollen Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. Das Gesetz ist hier allerdings so offen formuliert, dass auch andere Geldanlagen abgedeckt werden können, die der Altersvorsorge dienen. Es wird nicht nur das anzusparende Vorsorgekapital, sondern auch die zu zahlende Rentenleistung in gleicher Weise geschützt, wie das bei Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Der Pfändungsschutz gilt nur für solches Vorsorgekapital, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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