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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Drei-Objekt-Grenze gilt nicht bei erzwungenem Verkauf

Erfolgt der Verkauf auf Druck der finanzierenden Bank, führt auch die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze nicht automatisch zu einem gewerblichen Grundstückshandel.

Mit schöner Regelmäßigkeit bohrt die Rechtsprechung neue Löcher in den von ihr selbst aufgestellten Grundsatz von der Drei-Objekt-Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel - meist zuungunsten des Steuerzahlers. Doch das Finanzgericht Köln hat jetzt entschieden, dass Sie keinen gewerblichen Immobilienhandel betreiben, wenn Sie auf Druck Ihrer kreditgebenden Bank innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Wohnungen verkaufen. Die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten haben jedoch nur indizielle Bedeutung. Sie sind zu vernachlässigen, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder fehlende Veräußerungsabsicht ergibt.

Das Gericht war mit einem Fall konfrontiert, bei dem der Verkauf von mehr als drei Wohnungen nicht aus freien Stücken, sondern auf den vehementen Druck der finanzierenden Bank erfolgte, um einer Zwangsversteigerung des gesamten Objektes zu entgehen. Aus den gesamten Umständen ergab sich, dass eine Veräußerungsabsicht zunächst völlig fehlte. Es existierten beispielsweise langjährige Mietverhältnisse. Auch die Abfolge der Veräußerungen, nämlich nach und nach und immer nur dann, wenn die Finanzierungssituation dies jeweils erforderte, sprechen in der Gesamtschau für eine fehlende Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Errichtung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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