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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pensionszusagen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Eine Pensionszusage ist in Einzelfällen bereits nach weniger als fünf Jahren möglich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft erst dann eine Pensionszusage erteilt werden, wenn sich die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft zuverlässig abschätzen lässt. Hierzu bedarf es in der Regel eines Zeitraums von 5 Jahren (unternehmensbezogene Wartezeit). Hinzu kommt eine personenbezogene Wartezeit von zwei bis drei Jahren. Der Zeitraum der unternehmensbezogenen Wartezeit kann kürzer sein, wenn sich die künftige Entwicklung des Unternehmens aufgrund der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen lässt, wie dies zum Beispiel in Fällen einer Betriebsaufspaltung oder Umwandlung möglich ist.

Für einen solchen Fall hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine Zeitspanne von 3 Jahren und 11 Monaten ausreichend sein kann. Die Finanzbehörden sind daher angewiesen worden, stets eine Prüfung nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen. Soll einem Gesellschafter-Geschäftsführer vor Ablauf des 5-Jahre-Zeitraums eine Pensionszusage gemacht werden, so empfiehlt es sich, die vorliegenden "gesicherten Erkenntnisse" ausreichend zu dokumentieren bzw. eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts einzuholen. Dazu muss der zu beurteilende Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass bei der nächsten Betriebsprüfung die Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung mit den entsprechenden steuerlichen Folgen eingestuft wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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