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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Klare Tantiemenvereinbarung ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

Eine klare Vereinbarung von Tantiemen an den Geschäftsführer einer GmbH stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Wenn die Auszahlung von Tantiemen an den Geschäftsführer einer GmbH klar und eindeutig vereinbart wurde, stellt sie keine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Klar und eindeutig ist die Vereinbarung dann, wenn erkennbar ist, dass die Tantiemen auf einer geregelten und tatsächlichen Bemessungsgrundlage ermittelt wurden. Eine solche Bemessungsgrundlage soll das folgende Schema anführen: Einheitsbilanzgewinn + Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Tantiemen. Erfolgt die Bemessung der Tantieme nach diesem Schema, ist es ohne Problem möglich, mit einem GmbH-Geschäftsführer in seinem Anstellungsvertrag eine Tantieme in Höhe von 15 % des Gewinns vor Steuern zu vereinbaren. Von einer unklaren Vereinbarung, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, kann dann nicht die Rede sein.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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