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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen

Der Arbeitgeber hat bei Einstellungen die Möglichkeit, Fragen in einem bestimmten Umfang und innerhalb gewisser Grenzen zu stellen.

Bei den Einstellungsverhandlungen steht dem Arbeitgeber grundsätzlich ein Fragerecht zu, da er ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage für das zukünftige Arbeitsverhältnis hat.

Im einzelnen sind Fragen nach dem beruflichen Werdegang, einem bestehenden Wettbewerbsverbot und einer bestehenden Schwerbehinderung oder Gleichstellung uneingeschränkt zulässig. Wird eine solche Frage vorsätzlich falsch beantwortet, ist der Arbeitgeber ohne weiteres zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt.

Grundsätzlich nur in sehr engen Grenzen zulässig sind Fragen nach Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren, Krankheiten, Vermögensverhältnissen, Schwangerschaft sowie Wehr- oder Ersatzdienst. Fragen nach Gewerkschafts-, Religions- und Parteizugehörigkeit sind generell unzulässig. Wird eine unzulässige Frage wahrheitswidrig beantwortet, berechtigt das den Arbeitgeber nicht zur Anfechtung.

Kommt es zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Betriebsrat anzuhören. Erfolgt die Anfechtung bevor das Arbeitsverhältnis realisiert wurde, wirkt die Anfechtung rückwirkend, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig ist. Ist das Arbeitsverhältnis bereits in Kraft, wirkt die Anfechtung hingegen nur für die Zukunft, und das Arbeitsverhältnis ist von nun an nichtig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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