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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Trinkgeld weiterhin steuerfrei

Das Finanzgericht Berlin hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Trinkgeld steuerfrei vereinnahmt werden kann.

Das Finanzgericht Berlin hat die in der Literatur immer wieder geäußerten Bedenken, dass die steuerfreie Vereinnahmung von Trinkgeldern gegen das Grundgesetz verstößt, nicht geteilt und sich auf die geltende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen. Trinkgeld ist das einem Arbeitnehmer oder sonstigen Dienstleistenden anlässlich einer Dienstleistung über die hierfür zu beanspruchende Vergütung hinaus von Dritten freiwillig gewährte Entgelt. In dieser Form sind Trinkgelder Einnahmen, die nicht steuerpflichtig sind.

Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht die sehr viel niedrigeren einkommensteuerfreien pauschalierten Aufwandsentschädigungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Falle ihres Tätigwerdens in den neuen Bundesländern für verfassungswidrig erachtet hat, wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der grenzenlosen Steuerfreistellung von Trinkgeldern zugunsten von Arbeitnehmern den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt hat.

Das Finanzgericht Berlin hat für eine Vorlage dieser Frage an das Bundesverfassungsgericht jedoch keine Veranlassung gesehen, weil der Bundesfinanzhof in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen trotz der Kenntnis dieser Auffassungen keinerlei Zweifel an der Vereinbarkeit der Steuerfreiheit von Trinkgeldern und der deutschen Verfassung hatte. Das Finanzamt hat Revision gegen die Entscheidung des Finanzgerichts eingelegt. Es ist nun abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof seine Auffassung ein drittes Mal bestätigen wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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