Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Haftung eines GbR-Gesellschafters nach Konkurs des Mitgesellschafters

Als Gesellschafter einer GbR haften Sie für Steuerschulden der GbR unabhängig von einer abweichenden Innenvereinbarung.

Unterliegt eine GbR der Besteuerung, haften die Gesellschafter der GbR persönlich und als Gesamtschuldner für die Steuerschulden und die steuerlichen Nebenleistungen wie Zinsen und Säumniszuschläge der Gesellschaft. Die Haftung für die Verbindlichkeiten folgt aus dem gemeinschaftlichen Handeln der Gesellschafter, also dem gemeinsam gewollten Eingehen rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen.

Da die gesetzliche Haftung der Gesellschafter der GbR grundsätzlich unmittelbar und persönlich wirkt, kann sie nicht durch Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern mit Wirkung gegenüber Dritten, sondern nur durch eine individualvertragliche Vereinbarung mit dem Gläubiger ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein Haftungsausschluss im Innenverhältnis der GbR entfaltet entsprechend im Außenverhältnis, also auch gegenüber dem Finanzamt, keinerlei Rechtswirkung. Das gilt ebenso für die Haftung gegenüber dem Finanzamt für Umsatzsteuerschulden: Sie kann nicht durch Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch hier wäre eine Vereinbarung mit dem Finanzamt notwendig.

An der Sach- und Rechtslage ändert sich auch nichts, wenn die GbR durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Mitgesellschafters aufgelöst wird. Die Gesellschafter haften weiterhin für die im Zeitpunkt ihrer Beteiligung an der GbR entstandenen Steuerschulden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon