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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen

Anteile eines Einzelunternehmers an der Kapitalgesellschaft, von der er seine Betriebsstätte gepachtet hat, sind notwendiges Betriebsvermögen.

Haben Sie als Einzelunternehmer Anteile an der Verpächter-Kapitalgesellschaft, der Ihre Betriebsstätte gehört, dienen diese Anteile unmittelbar Ihrem Unternehmen, weil sie eine Einflussnahme auf die Willensbildung beim Verpächter ermöglichen und damit ein Instrument zur Erhaltung der wesentlichen Grundlagen Ihres Unternehmens darstellen. Es handelt sich bei den Anteilen also um notwendiges Betriebsvermögen.

Als Pächter haben Sie naturgemäß ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer Einflussnahme auf den Verpächter und Eigentümer dieser Anlagen, weil der Verpächter in der Lage ist, durch Auflösung des Pachtverhältnisses Ihrem Gewerbebetrieb die Grundlage zu entziehen. Hat der Verpächter die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, so sind die Anteile an dieser Gesellschaft das rechtliche Mittel, das eine Einflussnahme auf die Willensbildung beim Verpächter ermöglicht. An der Inhaberschaft dieser Anteile haben Sie als Pächter damit ein erhebliches betriebliches Interesse. Dass Sie möglicherweise tatsächlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausüben, ist unerheblich. Es genügt die rechtliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung der GmbH.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!