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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Weihnachtsgeld zählt mit bei Urlaubsrückstellungen

Es gibt keine Bedenken, das 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld bei der Bildung von Urlaubsrückstellungen zu berücksichtigen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) bei der Berechnung der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub zu berücksichtigen ist, weil es als Gegenleistung für die Tätigkeit in den einzelnen Abrechnungszeiträumen anzusehen ist. Bei dem 13. Monatsgehalt handelt es sich nicht um eine jährlich vereinbarte Sondervergütung. Der Anspruch auf das 13. Monatsgehalt ergibt sich aus dem jeweiligen Anstellungsvertrag und dem Manteltarifvertrag, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber bedarf.

Von diesem 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) zu unterscheiden ist die Weihnachtsgratifikation, die jährlich neu vereinbart werden muss, und die von verschiedenen Faktoren, z.B. von der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers, abhängig ist und die auch nicht bei der Berechnung der Rückstellung berücksichtigt worden ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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