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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bald direkt abzugsfähig?

Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.

Bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage scheint sich eine Änderung anzubahnen: Während bisher der Bundesfinanzhof die Abzugsfähigkeit ablehnte, die tatsächliche Praxis im Alltag jedoch anders aussah, scheint sich nun eine Angleichung der Rechtsprechung an die Praxis abzuzeichnen. Nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft zivilrechtlich zwischenzeitlich als rechtsfähig anerkannt ist und damit über gemeinschaftliches Vermögen verfügt, ist die zivilrechtliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfallen: Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis offiziell bestätigt wird, dass die Beiträge zur Rücklage schon bei der Zahlung an die rechtsfähige Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten zu gewähren sind.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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