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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gewerbesteuer-Verlustvorträge in der Gründungsphase

Als Existenzgründer sollten Sie darauf achten, die Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer nicht zu verlieren.

Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften erst in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind. Regelmäßig gehört dazu die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Bloße Vorbereitungshandlungen genügen nicht, um die Gewerbesteuerpflicht zu begründen. Daher gehen oftmals die Verlustvorträge für die Gewerbesteuer verloren. Als Existenzgründer sollten Sie deshalb gezielt darauf achten, Anlaufverluste bei der Gewerbesteuer möglichst vollständig mit späteren Gewinnen verrechnen zu können.

Eine Variante, sich die Möglichkeit des Abzugs der Anfangsverluste zu sichern, besteht für Sie darin, dass Ihr Betrieb frühzeitig beginnt, Umsätze zu machen. Das lässt sich beispielsweise dadurch bewirken, dass ein Teilbereich des Gesamtbetriebs eröffnet wird.

Eine andere Variante, die Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer nicht zu verlieren, besteht für Sie darin, zunächst eine Kapitalgesellschaft als Gesellschaftsform zu wählen. Kapitalgesellschaften werden nämlich bereits mit der Eintragung ins Handelsregister gewerbesteuerpflichtig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!