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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Hilfe für Helfer

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2007 eine umfassende Erweiterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden und gemeinnütziger Tätigkeit.

Unter der Überschrift "Hilfen für Helfer" hat das Bundesfinanzministerium einen 10 Punkte umfassenden Plan vorgestellt, der ab 2007 eine deutlich erweiterte steuerliche Förderung von Spendenbereitschaft und gemeinnütziger Tätigkeit vorsieht. Das Paket hat einen Umfang von 400 Millionen Euro und soll aus den sprudelnden Steuereinnahmen finanziert werden. Es umfasst folgende Maßnahmen:

  • Abzug von der Steuerschuld von 300 Euro für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Monat. Begünstigt ist die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

  • Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 auf 2.100 Euro.

  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 % bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20 %.

  • Verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine.

  • Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30.678 auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr.

  • Anhebung des Höchstbetrags für Vermögensstockspenden an Stiftungen von 307.000 auf 750.000 Euro.

  • Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.

  • Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.

  • Bürokratieabbau und bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!