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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Unregelmäßige Gehaltszahlung führt zu verdeckter Gewinnausschüttung

Unregelmäßige Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer können als verdeckte Gewinnausschüttung einzuordnen sein.

Das Finanzgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass Zahlungen für ein "Gehalt" an den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht anzuerkennen und als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln sind, wenn sie unregelmäßig geleistet werden und die einzelnen Zahlungen nur selten dem angeblich vereinbarten Monatslohn entsprechen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Sie kann auch darin bestehen, dass die Kapitalgesellschaft eine Leistung an den Gesellschafter-Geschäftsführer erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung fehlt.

Existiert eine solche Vereinbarung, wird jedoch nicht eingehalten, lässt dies darauf schließen, dass die Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung des Gesellschafters verdecken soll. Es geht den Beteiligten dann nicht um die Schaffung eines Vertragsverhältnisses, das eine ernst gemeinte Entlohnung für erbrachte Dienstleistungen vorsieht, sondern darum, Ausschüttungen zu verschleiern, so die Argumentation des Gerichts. Insofern ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!