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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schädlichkeit von Mitunternehmerbeteiligungen

Gewinneinkünfte als Mitgesellschafter mit einer Beteiligung von jeweils weniger als 1 % schließen die Einordnung als Existenzgründer aus.

Der Bundesfinanzhof hat die Frage bejaht, ob sich auch geringfügige Mitunternehmerbeteiligungen bei der Beurteilung der Frage der Existenzgründer-Eigenschaft schädlich auswirken. Es ging dabei um die Frage, ob einem Unternehmer die erweiterten Möglichkeiten der Ansparabschreibung für Existenzgründer zustehen. Eine natürliche Person ist gemäß dem Einkommensteuergesetz dann ein Existenzgründer, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre weder an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen ist, noch gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer erzielt hat. Auf die Höhe und die Art der Gewinneinkünfte kommt es dabei nicht an.

Der Anwendungsbereich dieser Norm ist abschließend und kann nicht über die vom Wortlaut gesetzten Grenzen hinaus ausgedehnt werden. Entsprechend wird es allgemein abgelehnt, so genannte "Bagatellgrenzen” zu statuieren, um einen gewissen Spielraum zu schaffen. Auch kann aus der Unschädlichkeit der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bis zu einem Zehntel nicht abgeleitet werden, dass dies auch für die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gelten soll. Erneut wird der Wortlaut als eindeutig und abschließend bewertet. Zudem fordert der Grundsatz der Rechtsformneutralität als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht, dass Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft und an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) in jeder Beziehung gleich behandelt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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