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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens

Bei der Verrechnung des Körperschaftsteuerguthabens bahnt sich zum Jahreswechsel eine Änderung des Verfahrens an.

Für Gewinnausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2005 erfolgen, mindert sich das Körperschaftsteuerguthaben und die Köperschaftsteuer des Veranlagungszeitraums, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in dem die Ausschüttung erfolgt, um 1/6 der Gewinnausschüttung. Allerdings ist die Minderung auf den Betrag begrenzt, der auf das Wirtschaftsjahr der Ausschüttung entfällt, wenn man das zum Ende des vorigen Wirtschaftsjahres festgestellte Guthaben auf den Rest des Übergangszeitraums (14 Jahre) verteilt.

Beispiel: Bei einem Körperschaftsteuerguthaben von 210.000 Euro erfolgt 2006 eine Gewinnausschüttung für das vorangegangene Wirtschaftsjahr von 120.000 Euro. 1/6 von 120.000 Euro ergibt 20.000 Euro, 1/14 von 210.000 Euro ergibt 15.000 Euro, also ist die Körperschaftsteuerminderung auf den Betrag von 15.000 Euro begrenzt.

Der "Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" sieht jetzt eine andere Regelung vor. Danach wird das Körperschaftsteuerguthaben letztmalig auf den 31. Dezember 2006 ermittelt. Die bisherigen Regelungen werden auf Gewinnausschüttungen angewendet, die vor diesem Stichtag erfolgen. Das zum Stichtag ermittelte Körperschaftsteuerguthaben wird in 10 gleichen Raten in den Jahren 2008 bis 2017 ausgezahlt.

Der Auszahlungsanspruch entsteht jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres, also erstmals am 1. Januar 2008. Die Auszahlung setzt einen Antrag voraus, der bis zum 31. Mai des Folgejahres zu stellen ist. Die Auszahlungsbeträge bleiben bei der Ermittlung des steuerlichen Einkommens außer Betracht. Mit Zugang des Feststellungsbescheids ist im Umlaufvermögen der Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens zu aktivieren, dieser Position ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gegenüberzustellen, der im Jahr der Auszahlung ratierlich aufgelöst wird, denn die Auszahlungen sind Ertrag des betreffenden Wirtschaftsjahres.

Die neue Regelung ist vor allem für Verlust- und Konzerngesellschaften vorteilhaft, die nach der bisherigen Regelung nicht in den Genuss einer Auszahlung des KSt-Guthabens kommen würden.


Informationsveranstaltungen

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