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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kindergeld-Ablehnung bleibt bestandskräftig

Ein bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse Ihnen das Kindergeld verweigert hat, bleibt trotz der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen.

Hat die Familienkasse Ihnen die Festsetzung von Kindergeld bestandskräftig abgelehnt, bleibt die Bestandskraft dieses Bescheids durch eine spätere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unberührt, wonach die Einkünfte Ihres Kindes um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern sind.

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz bleiben die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt, sofern ein Gesetz nicht etwas anderes vorsieht. Ein Bescheid, dessen Rechtswidrigkeit allein auf der unterschiedlichen Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist ebenfalls nicht nichtig. Dies gilt auch, wenn der Bescheid aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung einer Rechtsnorm rechtswidrig geworden ist.

Ein Ablehnungsbescheid kann ohnehin nur geändert oder aufgehoben werden, wenn er vor Beginn oder während des Kalenderjahres als Prognoseentscheidung über die Höhe der Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes im Kalenderjahr ergangen ist. Eine Änderung oder Aufhebung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die Festsetzung von Kindergeld für ein abgelaufenes Kalenderjahr endgültig abgelehnt worden ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!