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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Schon zum 1. Januar 2007 soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge in Kraft treten.

Das Bundeskabinett hat am 25. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 vorgesehenen Erleichterungen zur Erhaltung von Unternehmensvermögen im Erbfall umsetzen. Betriebe sollen nicht weiter zerschlagen werden, nur um die Erbschaftsteuer aufzubringen.

Bereits ab dem 1. Januar 2007 soll die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung würde ein Zehntel der Steuer erlassen werden. Entscheidendes Kriterium für die Steuerstundung und den Steuererlass ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Die Betriebsfortführung wird nach dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse beurteilt. Außerdem wird eine neue Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro eingeführt. Damit bleiben kleine Unternehmen von der Steuer freigestellt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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