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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Keine Eigenheimzulage bei verdeckter Schenkung

Haben Sie eine Eigentumswohnung erworben und können die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Ihren Eltern aus der Finanzierung der Anschaffungskosten aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht erfüllen, steht Ihnen die Eigenheimzulage nicht zu.

Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur dann, wenn Sie selbst die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für das erworbene Eigenheim tragen oder getragen haben. Hierfür genügt alleine die formale Verpflichtung, die Kosten zu tragen, nicht. Eine lediglich formale Verpflichtung besteht beispielsweise, wenn Sie ohne Eigenkapital eine Eigentumswohnung gekauft haben, daher bei Ihren Eltern ein Darlehen aufgenommen haben und über ein gleich bleibend geringes Einkommen verfügen, das objektiv nicht ausreicht, das Darlehen zu tilgen und den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. An dieser Einschätzung ändert sich auch dann nichts, wenn Sie nachweisen, dass Sie einen Dauerauftrag an Ihre Eltern eingerichtet haben - wenn umgekehrt Ihre Eltern für Ihren Lebensunterhalt und die laufenden Kosten der Wohnung aufkommen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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