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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pkw-Privatnutzung trotz gesellschaftsvertraglichen Nutzungsverbots steuerpflichtig

Ein gesellschaftsvertragliches Nutzungsverbot schließt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht aus. Ohne Nachweis, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde, gilt der Beweis des ersten Anscheins und damit die 1 %-Regelung.

Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das ihm zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird. Ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Nutzungsverbot steht der Annahme der privaten Mitbenutzung eines Pkws nicht entgegen - es sei denn, Sie legen dar,

  • wie das Nutzungsverbot durch die Gesellschaft überwacht worden ist bzw.

  • welche geeigneten organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchgeführt werden.

Ohne diese Darlegung kommt die 1%-Regelung zur Anwendung. Die aufgeführten Anforderungen an die Widerlegung des Anscheinsbeweises ergeben sich aus dem Zweck der 1%-Regelung. Aufgrund der gesetzlichen Vorschrift sollen gerade Streitigkeiten darüber vermieden werden, ob und in welchem Umfang Sie das zur Verfügung gestellte Fahrzeug privat nutzen. Lediglich in den Fällen, in denen eine private Mitnutzung nahezu von vornherein ausgeschlossen ist, ist die 1%-Regelung nicht anzuwenden.

Weshalb eine private Nutzung ausgeschlossen ist, muss von Ihnen dargelegt werden. Sie können sich allerdings nicht lediglich darauf berufen, über gut ausgestattete Privatfahrzeuge zu verfügen. Dieses Argument allein genügt nicht, um den Anscheinsbeweis zu entkräften. Notwendig wäre es, über ein gleichwertiges Privatfahrzeug zu verfügen, das im Status und Gebrauchswert vergleichbar mit dem Geschäftswagen ist. Alleine eine gute Ausstattung ist nicht ausreichend.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!