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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus

Wenn Sie im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses einen Raum als Arbeitszimmer nutzen, der nicht zur Privatwohnung gehört, so ist das ein außerhäusliches Arbeitszimmer.

Normalerweise können Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehen. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihnen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Sie die Aufwendungen zwar als Werbungskosten abziehen, der Werbungskostenabzug ist jedoch begrenzt. Die Beschränkung gilt nur dann nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz allerdings nicht näher bestimmt. Und so musste der Bundesfinanzhof eine Präzisierung vornehmen: Das häusliche Büro ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Kann der Raum nicht Ihrer privaten Wohnung oder dem Wohnhaus zugerechnet werden, so ist er in der Regel auch kein häusliches Arbeitszimmer.

Sind die Räumlichkeiten mit Ihren privaten Wohnräumen als gemeinsame Wohneinheit verbunden sind, gelten sie trotzdem als häusliches Arbeitszimmer. Ob eine solche gemeinsame Wohneinheit vorliegt, müssen die Finanzgerichte im Einzelfall entscheiden. Nutzen Sie dagegen in einem Mehrfamilienhaus - zusätzlich zu Ihrer privaten Wohnung - noch eine weitere Wohnung vollständig für die Arbeit, so liegt eine häusliche Verbindung mit der privaten Lebenssphäre nicht vor. Folglich unterliegen die Ausgaben für diese Räume auch nicht der gesetzlichen Abzugsbeschränkung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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