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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Höchstbeiträge für eine Gruppen-Direktversicherung

Auch ein Eigenanteil des Arbeitnehmers führt nicht dazu, dass seine Beiträge in die Durchschnittsberechnung einfließen, wenn der Direktversicherungsbeitrag über 2.148 Euro liegt.

Beiträge zur betrieblichen Direktversicherung können mit 20 vom Hundert pauschal versteuert werden. Die Aufwendungen dürfen pro Arbeitnehmer 1.752 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei einer Gruppen-Direktversicherung ist eine Durchschnittsberechnung möglich: Arbeitnehmer, bei den die Zuwendungen 2.148 Euro im Kalenderjahr übersteigen, werden in die Durchschnittsberechnung nicht einbezogen. Ihre Einbeziehung kann auch nicht dadurch erreicht werden, dass die Arbeitnehmer einen Eigenanteil tragen. Wie das Finanzgericht Münster entschieden hat, ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für die Gesamtverpflichtung gegenüber der Versicherung unbeachtlich. Die Revision wurde zugelassen, sodass der Bundesfinanzhof demnächst diese Rechtsfrage entscheiden wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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