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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abfindungen bei Arbeitsplatzwechsel im Konzern

Damit Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns steuerlich begünstigt sind, muss ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden.

Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Verrichtet ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitgeberwechsel im Konzern im Wesentlichen dieselbe Arbeit wie vorher, wenn auch zu verschlechterten Arbeitsbedingungen, spricht das für die Kontinuität im Arbeitsverhältnis. Für das Fortbestehen des alten Arbeitsverhältnisses spricht es, wenn

  • die Vertragsparteien von der Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ausgegangen sind,

  • die Zeiten der Betriebszugehörigkeit beim ersten Arbeitgeber auf die Betriebszugehörigkeit beim zweiten Arbeitgeber angerechnet werden,

  • für den Fall einer arbeitnehmerseitigen Kündigung die Rückzahlung der Abfindung vereinbart ist,

  • das alte Arbeitsverhältnis im Sozialplan mit dem Neuen verknüpft wurde.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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