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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufteilung von Steuern nach der Trennung

Leben Ehegatten getrennt, so kann es zum Streit darüber kommen, wer Steuern nachzahlen muss, und wer einen Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Der Aufteilungsmaßstab wird dann durch eine fiktive getrennte Veranlagung ermittelt.

Nach einer Trennung kann es zu einem Streit zwischen den Ehegatten über die Aufteilung einer Steuerschuld oder einer Steuererstattung kommen. Vorrangig sind Absprachen der Ehegatten. Ist nichts vereinbart, sind entsprechend der Abgabenordnung rückständige Steuern nach dem Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei getrennter Veranlagung ergeben würden.

Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs gilt dies auch für Steuererstattungen. Um den Aufteilungsmaßstab zu errechnen, muss daher eine fiktive getrennte Veranlagung der Ehegatten - ohne Berücksichtigung der getroffenen Steuerklassenwahl - durchgeführt werden. Begleicht ein Ehegatte die Steuerschuld des anderen Ehegatten, so hat er einen Ausgleichsanspruch, falls nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Ehegatte immer die Steuerschuld des anderen bezahlt hat. Allerdings besteht kein Grund, eine frühere Übung nach einer Trennung der Ehegatten weiter zu führen. Mit der Trennung tritt eine grundlegende Änderung der ehelichen Familienverhältnisse ein. Jedoch findet wegen der familiären Überlagerung kein Ausgleich der Steuerzahlungen, die während des Zusammenlebens entrichtet worden sind, statt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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