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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Koalitionspläne für die Unternehmenssteuerreform

Nach wie vor ist ungewiss, welchen Weg die Große Koalition bei der Unternehmenssteuerreform einschlagen wird, allerdings ist die mögliche Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer heftig umstritten.

Zu den ausstehenden Gesetzesvorhaben gehört eine Unternehmenssteuerreform. Einbehaltene Gewinne werden in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch besteuert. Die Thesaurierungsbelastung beträgt bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent mehr als 38 Prozent. Dies ist im Weltvergleich der dritthöchste Belastungssatz. In den Ballungszentren mit ihren noch höheren Gewerbesteuerhebesätzen übersteigt die Steuerbelastung 40 %.

Daher lauten die Reformvorschläge dahingehend, dass der Körperschaftsteuersatz auf 15 % und die gewerbesteuerlichen Messbeträge von 5 % auf 4 % gesenkt werden. Die damit verbundenen Steuerausfälle sollen aber dadurch ausgeglichen werden, dass Zinszahlungen bei der Gewerbesteuer in voller Höhe steuerpflichtig sind. Wenn keine entsprechenden Gewinne erzielt werden, müsste die Gewerbesteuer aus der Substanz des Betriebes gezahlt werden. Die Zeche müssten die mittelständischen Unternehmen bezahlen, die weitgehend auf Kredite zur Finanzierung des Unternehmens angewiesen sind.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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