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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Insolvenz schadet Erbschaftsteuerbonus

Der Nachversteuerungstatbestand erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der Erbschaftsteuerfreibetrag und der verminderte Wertansatz fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erbe innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb die Anteile am Unternehmen ganz oder teilweise veräußert. Darunter fällt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster auch die Auflösung der Gesellschaft innerhalb der Frist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, weil damit die Voraussetzungen für den Wegfall des Freibetrags und des verminderten Wertansatzes erfüllt sind.

Zwar erfolgt die Auflösung der Gesellschaft dabei erzwungenermaßen, jedoch ist es ohne Belang, welche Ursachen oder Motive für die Veräußerung oder Aufgabe vorliegen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es nach der Auflösung keine Gründe mehr gibt, den Betriebsvermögensfreibetrag und den Bewertungsabschlag zu gewähren. Eine Änderung ist hier erst mit der anstehenden Reform des Erbschaftsteuerrechts zu erwarten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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