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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Immobilienüberlassung zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs

Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an den Ehegatten, um die Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Überlassen Sie Ihrem geschiedenen Ehegatten ein Grundstück zur Nutzung, um dadurch dessen Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, stellt dies eine entgeltliche Nutzungsüberlassung dar, bei der Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstandes gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind.

Eine Vermögensübertragung zur Abgeltung einer Ausgleichsforderung hat ebenso Entgeltcharakter wie eine Überlassung zur Nutzung. Denn damit leisten Sie nicht nur an Erfüllungs statt, sondern erwirtschaften zugleich am Markt Erträge, indem Sie den Nutzungswert des Grundstücks dazu einsetzen, Ihrer Verpflichtung auf Zugewinnausgleich nachzukommen. Sie erfüllen auf die Dauer der Nutzungsüberlassung die gegen Sie gerichtete Ausgleichsforderung und erzielen mit der steten Verminderung Ihrer Schuld Einnahmen. Die unentgeltliche Überlassung ist also entgeltlich.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!