Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Was ist neu für Familien?

Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.

Am besten kommen im Finanzprogramm der Koalition die Familien weg - außer der verkürzten Bezugsdauer beim Kindergeld gibt es für sie nur Verbesserungen gegenüber der bisherigen Situation:

  • Kindergeld: Das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag für volljährige Kinder gibt es ab 2007 nur mehr bis zum 25. Lebensjahr. Bisher besteht der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr.

  • Kinderbetreuung: Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Familien beruflich veranlasste Kinderbetreuungskosten besser steuerlich berücksichtigen. Zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind, können Doppelverdienerhaushalte und Alleinerziehende als Werbungskosten absetzen. Dies gilt für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, gilt dieselbe Regel, jedoch nur für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, außerdem werden die Kosten dann als Sonderausgaben behandelt. Voraussetzung für den Abzug sind die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis für die Zahlung.

  • Elterngeld: Ab dem 1. Januar 2007 sollen die Eltern neugeborener Kinder ein einkommensabhängiges Elterngeld erhalten. Das Elterngeld in Höhe von 67 % des letzten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich, erhält die Mutter oder der Vater, die oder der im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichtet. Für Einkommens- oder Arbeitslose, Geringverdiener und Studenten wird ein Sockelbetrag von 300 Euro monatlich gezahlt. Dieses Gesetz wird erst nach der Sommerpause endgültig verabschiedet.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!