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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entfernungspauschale gibt es nur einmal am Tag

Auch bei ungewöhnlichen Dienstzeiten gibt es die Entfernungspauschale nur einmal am Tag.

Bereits im Jahr 2003 hatte der Bundesfinanzhof festgestellt, dass die Entfernungspauschale nur für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort pro Tag gewährt wird. Das gelte auch für atypische Dienstzeiten, die pro Arbeitstag zwei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte notwendig machen.

Der Bundesfinanzhof hat seine Entscheidung damit begründet, dass die alte Gesetzesfassung, wonach derartige Zusatzfahrten steuerlich berücksichtigt wurden, mit der Einführung der Entfernungspauschale nicht übernommen worden sind. Vielmehr wird je Arbeitstag, an dem auch zur Arbeit gefahren wird, die Pauschale angesetzt - und zwar grundsätzlich unabhängig davon, wie oft die Strecke zurückgelegt wird. Dies ergibt sich unmissverständlich aus dem Wortlaut des Gesetzestextes. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nach der Einschätzung des Bundesfinanzhofs nicht: Es handelt sich nicht um eine den Gleichheitssatz verletzende verfassungswidrige Besteuerung.

Diese Auffassung wurde nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Es hat eine gegen die gesetzliche Regelung eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es bleibt daher dabei: Auch wenn Sie mehrmals am Tag zu Ihrer Arbeitsstätte fahren müssen, können Sie die Entfernungspauschale nur einmal geltend machen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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