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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Unfallkosten bei einer privat veranlassten Reise

Unfallkosten für Begleitpersonen auf einer Geschäftsreise sind privat veranlasst und damit keine Betriebsausgaben.

Unfallkosten bei einer betrieblich veranlassten Reise stellen Betriebsausgaben dar. Andererseits sind Unfallkosten auf einer privat veranlassten Reise keine Betriebsausgaben. Unfallschäden teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie entstanden sind. Dies kann zu erheblichen Folgen führen, wenn auf eine Geschäftsreise Privatpersonen unentgeltlich mitgenommen werden, z.B. Freunde fahren mit. Die Mitnahme von Privatpersonen ist privat veranlasst.

Die private Veranlassung kann zwar von untergeordneter Bedeutung sein, werden aber erhebliche Unfallkosten, z.B. durch die Tötung des Mitfahrers, ausgelöst, so führt dies zu einem Abzugsverbot für diese privat veranlassten Aufwendungen, das die betriebliche Veranlassung der übrigen Aufwendungen unberührt lässt. Die Gefälligkeit wird gleich doppelt bestraft. Der Unternehmer muss nicht nur Schadenersatz zahlen, er kann diese Kosten nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Sie sollten sich daher eine Haftungsfreistellung unterzeichnen lassen, wenn sie jemanden aus Gefälligkeit in ihrem Geschäftsfahrzeug mitnehmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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