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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Änderungen zum 1. Juli 2006

Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 der Bundesregierung steht unter keinem guten Stern. Den Bundestag hat das Gesetz zwar passiert - allerdings kam es dabei zu einer Abstimmungspanne bei der namentlichen Abstimmung. Und dann drohte der Bundesrat mit Verzögerungen: Weil im Gesetz auch die Kürzung der Bundesmittel für den Nahverkehr festgeschrieben ist, wollten die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. Doch in seiner Sitzung vom 16. Juni hat der Bundesrat dem Gesetz doch noch zugestimmt, und damit gibt es zwei wichtige Änderungen, die bereits ab dem 1. Juli 2006 gelten:

  • Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde begrenzt. Das gilt jedoch nur für die Sozialversicherungsfreiheit, die Steuerfreiheit bleibt unverändert auch für höhere Grundlöhne bis 50 Euro pro Stunde bestehen.

  • Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich wird von derzeit 25 % auf 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer) angehoben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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