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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pkw-Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkws durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters, wodurch er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkws begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Vermieter eigentlich Arbeitnehmer und der Mieter sein Arbeitgeber ist. Dieselbe Person kann teilweise selbstständig und teilweise unselbstständig tätig sein. Lediglich in Bezug auf die Ausübung derselben Tätigkeit kann eine Person nicht gleichzeitig Arbeitnehmer und Unternehmer sein. Handelt es sich hingegen um unterschiedliche, abgrenzbare Tätigkeiten, kann der Arbeitnehmer auch gegenüber seinem Arbeitgeber selbstständig Leistungen erbringen und damit als Unternehmer in Erscheinung treten.

Denn Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Und gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht fehlt, Gewinn zu erzielen. Dass der Vermieter zugleich in einem Arbeitsverhältnis zum Mieter steht, ändert an seiner Unternehmereigenschaft nichts. Die umsatzsteuerliche Anerkennung des Mietvertrags kann nicht vom Vorliegen eines überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers abhängig gemacht werden.

Ein entsprechender Mietvertrag ist daher umsatzsteuerlich anzuerkennen: Der Arbeitnehmer und Vermieter ist zum Vorsteuerabzug für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermietung - also insbesondere die Anschaffungskosten für den Pkw - berechtigt. Allein der Umstand, dass der Vermieter in seiner Rolle als Arbeitnehmer zugleich derjenige ist, der das Fahrzeug tatsächlich benutzt oder mitbenutzt, begründet nicht die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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