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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Einspruchsfrist kann am Samstag beginnen

Unternehmen müssen beachten, dass ein Steuerbescheid auch samstags zugestellt werden kann, und damit die Einspruchsfrist zu laufen beginnt.

Bei der Berechnung von Einspruchsfristen müssen Sie in Zukunft genauer hinschauen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerbescheide auch an einem Samstag zugehen können. Ein Steuerbescheid gilt normalerweise am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer wenn er nicht oder nachweislich zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Landet der Steuerbescheid tatsächlich erst später als drei Tage nach Absendung in Ihrem Briefkasten, so beginnt die Einspruchsfrist am Tag des Einwurfs. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger des Steuerbescheids ein Unternehmen ist, der Einwurf an einem Samstag erfolgt und in dem betreffenden Unternehmen samstags nicht gearbeitet wird.

Die Gerichte sind sich in dem Punkt einig, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts nicht voraussetzt, dass Sie den Verwaltungsakt tatsächlich zur Kenntnis nehmen. Es genügt vielmehr, dass nach den allgemeinen Gepflogenheiten von Ihnen eine Kenntnisnahme erwartet werden kann. Das wiederum ist dann anzunehmen, wenn die Sendung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wurde. Und dafür genügt der Einwurf in Ihren Briefkasten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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