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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Halbteilungsgrundsatz aufgegeben

Das Bundesverfassungsgericht hält nicht länger am Halbteilungsgrundsatz fest und akzeptiert auch, wenn die Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer mehr als 50 % des Einkommens ausmacht.

1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat von seinen Bürgern nicht mehr als die Hälfte des Einkommens als Steuern verlangen dürfe. Dabei sind alle Steuern, einschließlich einer Vermögensteuer, zusammenzurechnen, die in einem Jahr zu zahlen sind. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung vorsichtig korrigiert. Der Staat darf seinen Bürgern auch mehr wegnehmen, wie viel wurde nicht entschieden. Als Grenze gelten der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Vermeidung einer Überbelastung. Die Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer darf also mehr als 50 % des Einkommens betragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat offen gelassen, ob danach die Vermögensteuer wieder eingeführt werden kann. Am Ende des Urteils heißt es sibyllinisch: Es könne dahinstehen, ob die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebende Belastungsobergrenze bei einer Vermögensteuer, die zur Einkommen- und Gewerbesteuer hinzutritt, typischerweise "in der Nähe einer hälftigen Teilung" zu finden ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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