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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerfreie Wohnungsübertragung auch nach einer Trennung möglich

Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.

Nach dem Erbschaftsteuergesetz ist die teilweise oder vollständige Übertragung des Eigentums an einer im Inland gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie unter lebenden Ehegatten schenkungsteuerfrei. Eine steuerfreie Übertragung ist auch dann noch möglich, wenn die Ehegatten getrennt leben. Ein Haus, das nur von einem der getrennt lebenden Ehegatten und dem gemeinsamen Kind zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt nach wie vor unter den Begriff des Familienwohnheims. Es ist nicht notwendig, dass beide Ehegatten im Haus wohnen.

Dieses weite Verständnis rechtfertigen die Berliner Finanzrichter unter anderem damit, dass ursprünglich die gesamte Familie gemeinsam die übertragene Immobilie genutzt hat. Die Eheleute leben zwar jetzt getrennt, die Eigenschaft des Hauses als Mittelpunkt für die noch immer bestehende Familie wird dadurch jedoch nicht aufgehoben. Zudem wird die Einordnung als Familienwohnheim auch dem Umstand gerecht, dass im Fall der Trennung von Ehegatten die Übertragung eines von Familienmitgliedern bewohnten Hauses dem Ausgleich des während der Ehezeit gemeinsam Erarbeiteten dient.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!