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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zweikontenmodell und Neuregelung des Schuldzinsenabzugs

In Folge des Steuerbereinigungsgesetzes ist die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben neu geregelt worden.

Auch nach der Neuregelung des Schuldzinsenabzugs hat das Zweikontenmodell seine Bedeutung behalten. Die Neuregelung der Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben gilt nur für Schuldzinsen, die betrieblich veranlaßt sind. Private Schulden sind von vornherein vom Schuldzinsenabzug ausgenommen.

Um die steuerliche Abziehbarkeit festzustellen, ist daher zunächst zu prüfen, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. Diese Zuordnung erfolgt nach den vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätzen. Danach sind Schuldzinsen anhand des tatsächlichen Verwendungszwecks der Darlehensmittel der Erwerbs- oder Privatsphäre zuzuordnen. Wurde festgestellt, dass die Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören, ist zu prüfen, ob der Betriebsausgabenabzug im Hinblick auf Überentnahmen einzuschränken ist. Liegen Überentnahmen vor, ist der Abzug eingeschränkt. Überentnahmen liegen grundsätzlich dann vor, wenn die Entnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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