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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entwurf eines Mittelstandsentlastungsgesetzes

Ein neuer Gesetzentwurf verspricht kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern teilweise deutliche Erleichterungen.

Am 25. April 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" verabschiedet. Obwohl das Gesetz einen langen Namen trägt, enthält es einige prägnante und wünschenswerte Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Anhebung der steuerlichen Buchfüh-rungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro.

  • Erhöhung des Maximalbetrags für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro.

  • Vereinfachung der Vorsteuerberichtigung in mehreren Punkten.

  • In der Statistik des produzierenden Gewerbes sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Mitarbeitern erfasst werden.

  • Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Unternehmen zukünftig erst ab mindestens 10 statt bisher 5 Arbeitnehmern, die mit der Verarbeitung von Personendaten betraut sind.

  • Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Rechtsanwälte dürfen zukünftig auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!