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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufwendungen für Computerkurs als Werbungskosten abziehbar

Aufwendungen für einen Computerkurs sind Werbungskosten, wenn Sie weder die für Ihren Arbeitsplatz notwendigen Computerkenntnisse noch einen privaten Computer besitzen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Aufwendungen für einen Computerkurs als Werbungskosten abziehbar sein können. Da ein Computerkurs auch in den Bereich der allgemeinen Lebensführung fallen kann, ist der tatsächliche Zweck durch eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht, wenn der Kurs für Ihr berufliches Weiterkommen notwendig war. Dazu muss Ihr Arbeitgeber bestätigen, dass die notwendigen Kenntnisse für den neuenen Arbeitsplatz nicht vorhanden waren.

Außerdem dient die Teilnahme der Förderung des Berufs, wenn Sie selbst keinen Computer besitzen und daher glaubhaft ist, dass Sie den Computerkurs nur mit Rücksicht auf Ihren Beruf absolviert haben. Es spielt dann keine Rolle, wenn Sie sich zukünftig einen Computer anschaffen und die Kenntnisse auch privat nutzen. Allein die theoretische Möglichkeit einer privaten Nutzung schließt die Berücksichtigung als Werbungskosten nicht aus.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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