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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Sicherung des Kindergeldanspruchs

Um den Kindergeldanspruch zu sichern, muss sich ein Kind nach der Ausbildung gleich arbeitslos melden, wenn es nicht sofort einen Arbeitsplatz findet.

Kann ein Kind nach Beendigung eines Ausbildungsabschnitts nicht sofort eine Arbeitsstelle finden, so wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind noch nicht 21 Jahre alt ist und als arbeitslos gemeldet ist. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.

Häufig wird vergessen, dass sich das Kind arbeitslos melden muss, wenn die Ausbildung beendet ist. Der entsprechende Nachweis ist gegenüber der Familienkasse zu führen. Hat das Kind die Ausbildung beendet und wird es erst danach zum Wehrdienst einberufen, so besteht nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg kein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat. Da hier eine Gesetzeslücke vorliegt, hatte das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, diese Möglichkeit ist aber nicht von dem Kläger genutzt worden, sodass weiterhin eine unklare Regelung besteht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!