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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umlage zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft

Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.

Mit dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) vom 22. Dezember 2005 wurde die Erstattung der durch die Fortzahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer bei Krankheit und bei Mutterschaft neu geregelt. Die Umlage U 1 für die Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit ist von allen Arbeitgebern zu zahlen, die in der Regel ausschließlich der Auszubildenden nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Die Umlage U 2 für die Erstattungen der Aufwendungen bei Mutterschaft ist dagegen von allen Arbeitgebern zu zahlen.

Es war zunächst umstritten, ob die Umlagen auch für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu erheben sind. Diese Streitfrage ist inzwischen in der Weise entschieden worden, dass für einmaliges Arbeitsentgelt keine Beiträge an die Lohnausgleichskasse abzuführen sind. Das bedeutet aber auch, dass dem Arbeitgeber keine Einmalzahlungen erstatten werden, die während der Krankheit eines Arbeitnehmers gezahlt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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