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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass es sich bei der Psychotherapie durch einen Heilpraktiker um eine Heilbehandlung handelt, die zudem von einer zur Ausübung der Heilkunde auf diesem Gebiet zugelassenen Person vorgenommen wird. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Therapie sind daher den Krankheitskosten zuzurechnen und damit grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests zum Nachweis der Zwangsläufigkeit und der Notwendigkeit ist folglich nicht notwendig.

Das Gericht hat weiterhin festgestellt, dass Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen auf die notwendigen, angemessenen Kosten zu beschränken sind. Als der Höhe nach angemessen sind Heilkosten anzusehen, die zu dem angestrebten Heilerfolg in einem den Aufwand rechtfertigenden vernünftigen Verhältnis stehen. Zur Prüfung der Angemessenheit ist in der Regel das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker heranzuziehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!