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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerklassenwahl bei Ehegatten

Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.

Als Ehegatten haben Sie ein Wahlrecht bei der Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug, wenn Sie beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen. Sie können selbst bestimmen, ob Sie beide nach der Steuerklasse IV besteuert werden sollen oder ob der Höherverdienende in die Steuerklasse III und der andere in Steuerklasse V eingeordnet werden soll. Beide Steuerklassenkombinationen bieten für Sie Vorteile. Die Kombination der Klassen III / V ist so ausgerichtet, dass die Summe Ihrer Steuerabzugsbeträge ungefähr der zu erwartenden Jahressteuer entspricht. Dabei wird davon ausgegangen, dass der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Die Kombination der Klassen IV / IV vermeidet den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V. Allerdings sollten Sie nicht übersehen, dass damit auch die günstige Steuerklasse III für den anderen Ehegatten verloren geht.

Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst nicht zuletzt auch die Höhe der Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld. Die vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird vom Arbeitsamt grundsätzlich anerkannt.

Sollten Sie bereits auf den Lohnsteuerkarten für 2001 einer Steuerklasse zugeordnet sein, haben Sie die Möglichkeit, vor dem 1. Januar 2001 von der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, die Steuerklasseneintragung ändern zu lassen. Denkbar ist es auch, dass Sie die Steuerklassen während des Jahres 2001wechseln. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass ein solcher Wechsel nur einmal und dann bis zum 30. November 2001 erfolgen sollte.

Infolge von neuen Steuertabellen und eventuell veränderten Lohn- und Gehaltsverhältnissen sollten Sie ihre bisherige Steuerklassenwahl in jedem Fall zumindest überprüfen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!