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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Reparaturkosten als verdeckte Gewinnausschüttung

Die Übernahme von Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit seinem eigenen Wagen eingetreten ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Werden die Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers mit seinem eigenen Pkw eintrat, von der GmbH übernommen, so sind diese als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen, da es an einer betrieblichen Veranlassung mangelt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der GmbH keine Vergütung vereinbart war. Wurde keine Vergütung vereinbart, liegt kein Dienstvertrag, sondern lediglich ein Auftragsverhältnis vor. Bei einem Auftragsverhältnis werden Aufwendungen nur ersetzt, wenn sie im Zusammenhang mit der Auftragsausführung notwendig waren. Der Motorschaden ist jedoch rein zufällig aufgetreten. Er entstand nicht anlässlich der Dienstreise, sondern weil der Motor alt war. Folglich liegt nur die sogenannte Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos vor. Der Motorschaden ist nicht ersatzpflichtig. Übernimmt die GmbH die Reparaturkosten trotzdem, liegt ein Fall der verdeckten Gewinnausschüttung vor.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!